Was gibt es zu beachten?
Holen Sie sich mit den Förderungen von Bund und Ländern einen Teil Ihres investierten Geldes zurück und verkürzen Sie Ihre Amortisierungszeit. Wichtig ist, dass für eine Förderung auf die Vorgaben der Förderstelle eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass diese je nach Bundesland variieren, daher ist es zu empfehlen vor der Investition mit den zuständigen Ämtern in Verbindung zu treten und sich ausreichend zu informieren.
Welche Förderungen gibt es?
Abgesehen von den länderspezifischen Förderungen (die wir hier in diesem Blog aufgrund der unterschiedlichen an Vorgaben und Fördersummen nicht ausführlich besprechen können, da dies den Rahmen sprengen würde) gibt es auch noch Bundesförderungen, welche für jeden Bürger in allen Bundesländern beantragbar ist.
Denn es werden im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) durch die EAG-Investitionszuschüsse Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen (Keine Mindestgröße für die Erweiterung vorgeschrieben) gefördert. Dazu zählt auch die Neuerrichtungen von Stromspeichern.
Wie komme ich zu meiner „EAG“-Förderung?
Über die Webseite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) können Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen eingereicht werden.
Hier finden Sie den Link zur Webseite der OeMAG: https://www.oem-ag.at/de/home/.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Wenn Sie einen Antrag mit einer Leistung bis zu 10 kWp (Kilowatt Peak) einreichen, fällt dieser in die Kategorie A. Weitere Kategorien sind B, C und D.
Entsprechend der Kategorie Ihrer Anlage sind Sie nun in der Lage zu berechnen, wie hoch die maximale Fördersumme ist, die Sie erwarten können.