Balkonkraftwerke oder Plug-and-Play PV-Anlagen sind am Markt gebräuchliche Begriffe ohne exakte juristische Definition.
In den Normen des VDE, die wiederum keinen gesetzlichen oder juristischen verbindlichen Charakter haben, gibt es folgende Definitionen:
Balkonkraftwerke (steckerfertige Erzeugeranlagen) dürfen einfach mittels Steckdose im Hausnetz angeschlossen werden. Ein Anschluss an der Hausverteilung ist nicht zwingend notwendig, wenn diese eine Leistung von 3,68kW maximaler Netzbelastung nicht überschreiten. Dazu muss kein Antrag auf Genehmigung gestellt werden und keine Abnahme durch den Netzbetreiber erfolgen. Eine Anzeige der Inbetriebnahme für Leistungen bis 3,68 kW mittels einem dafür speziellen vereinfachten Formular und die Unterschrift eines eingetragenen Fachunternehmens sind ausreichend.
Die in den üblichen Foren genannten 600W für Balkonkraftwerke, die die maximale Ausgangsleistung des Microwechselrichters darstellen, nicht die Leistung der PV-Module, sind weder Vorschrift noch Norm. Man hat sich in Fachkreisen lediglich darauf geeinigt diese oben genannte vereinfachte Anmeldung zu akzeptieren ohne dass ein Elektrofachunternehmer diese vereinfachte Anmeldung unterschreibt.
Vor dem Kauf: Check der elektrischen Hausinstallation durch einen Fachmann. Insbesondere in Altbauten unerlässlich! Dort entsprechen die Elektroinstallationen bisweilen nicht mehr den aktuellen Normen bzw. Sicherheitsstandards (eine derartige Überprüfung ist in Altbauten generell ratsam)
Weitere Tipps:
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne unverbindlich. Einfach E-Mail schreiben, anrufen oder Kontaktformular ausfüllen.